Am 09.10.2017 fand im Rathaus der Gemeinde Straßkirchen eine Gemeinderatssitzung statt. Der erste Punkt auf der Tagesordnung behandelte die wesentliche Erweiterung eines Hähnchenmaststalls. Es ist geplant zum bestehenden Stall mit 39.500 Hähnchen einen weiteren mit 44.000 zu errichten. Aufgrund dieser Vergrößerung fällt diese Tierhaltung jedoch unter die industrielle Aufzucht und somit musste das beantragte Vorhaben im  förmlichen Genehmigungsverfahren nach § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Die Unterlagen wurden im Landratsamt Straubing-Bogen zur Einsicht ausgelegt, von Seiten der Gemeinde und auch dem Betreiber wurde die Bevölkerung im Vorfeld aber nicht aktiv informiert und auch in der Sitzung kam der Verdacht auf, dass dieses Bauvorhaben still und heimlich bewilligt werden sollte. Nur aus den Reihen der ABS/FW und der SPD formierte sich Widerstand. Bei der Abstimmung für die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde waren 4 Gemeinderäte, unserer Meinung nach bewusst, nicht anwesend. Die Abstimmung ging 7:5 für die Massentierhaltung aus.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ist dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung. Ja, ist es! Moralisch aber nicht.

Eine weitere Frage steht noch im Raum: Will die Bevölkerung von Straßkirchen diesen Hähnchenmaststall mit 83.500 Hühnern im Straßkirchener Moos? Wir glauben nicht!

Deshalb sollte der Vorgang nun etwas genauer betrachtet werden. Der erste Maststall wurde 2012 erbaut. Zu dieser Zeit handelte es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben der Landwirtschaft. Die geplante Erweiterung bewirkt, dass aus dem landwirtschaftlichen ein industrieller Aufzuchtbetrieb wird. Somit entfällt die Privilegierung, das heißt für das Bauen im Außenbereich müsste ein Bebauungsplan durch die Gemeinde aufgestellt werden. Diese bauplanungsrechtlichen Grundlagen hätte auch der Bürgermeister und die Verwaltung von Straßkirchen wissen müssen.

Schlussfolgerung: Wird kein Bebauungsplan durch den Gemeinderat beschlossen, dann kann dieses Bauprojekt nicht umgesetzt werden. Nachzulesen in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 07.04.2016 – RN 7 K 15.79. Wir hoffen und sind zuversichtlich, dass der Bürgermeister und der Gemeinderat für alle Bürger, nicht nur für einzelne, ihre Entscheidungen fällen.

Zusätzlich kann jeder Bürger bis zum 26.11.2017 schriftlich Einwendungen beim Landratsamt Straubing-Bogen gegen das geplante Vorhaben vorbringen. Wir als Freie Wähler, Ortsgruppe Straßkirchen, werden diese Möglichkeit wahrnehmen.