Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,

im Zuge der Erweiterung des Gewerbegebietes im Osten von Straßkirchen, sollte beim Straßenbauamt darauf gedrängt werden, dass die bestehende Staatsstraße St 2325, Teilstrecke Altenbuch – Straßkirchen, verlegt wird. Der Feldweg mit der Fl.-Nr. 503 könnte für eine mögliche Straßentrasse verwendet werden. Durch diese Änderung wird der Schwerlastverkehr außerhalb der Ortschaft auf die Bundesstraße B8 geführt. Ein zusätzlicher positiver Nebeneffekt wäre, dass die Staatstraße als eine Erschließungsstraße des Gewerbegebietes genutzt werden könnte. Siehe nachfolgenden Lageplan.

 

Für die Umsetzung des Projektes sollte vielleicht auch eruiert werden, inwieweit diese Baumaßnahme in Sonderbaulast durchgeführt werden kann.
Durch diese Maßnahme wäre eine Gefährdungsstelle innerhalb der Ortsdurchfahrt entschärft und dieser Ortsbereich „Altenbuchener Straße“ könnte umgestaltet werden. Die Entwicklungsmöglichkeiten und die Attraktivität der Gemeinde Straßkirchen in diesem Bereich würden dadurch erheblich gestärkt.
Die Anbindung der St 2325 an die B8 könnte mit einem Kreisverkehr erfolgen, infolgedessen würde die Einfahrgeschwindigkeit in die Ortschaft erheblich reduziert. Wie in Plattling ersichtlich ist ein Kreisverkehr ohne Probleme umzusetzen.
Auch im Hinblick auf die geplante Trasse der Umgehungsstraße der B8 würde man sich nichts verbauen, denn die Staatsstraße St 2325 könnte ohne Schwierigkeiten angebunden werden.
Der restliche Teil der Staatsstraße im Ortsbereich sollte als Gemeindestraße abgestuft werden.