Antrag auf einen Tagesordnungspunkt, in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag den 26.07.2018

Fördermaßnahme Dorferneuerung „Dorfplatz Paitzkofen“

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,

bei der letzten Gemeinderatssitzung am 02.07.2018 wurde der erste Tagesordnungspunkt „Straßensanierungen 2018“ behandelt. Dabei wurden auch die Probleme beim Dorfplatz Paitzkofen diskutiert. Mit diesem Antrag möchten wir darauf hinweisen, dass Dorferneuerungsmaßnahmen in dieser Größenordnung förderfähig sind und von Seiten der Gemeinde Straßkirchen baldmöglichst ein Förderantrag diesbezüglich gestellt werden sollte, damit die Baumaßnahme „Dorfplatz Paitzkofen“ 2019 vielleicht umgesetzt werden kann.

Zur Information haben wir einen Auszug aus der Homepage des bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kopiert:

Förderwegweiser
Dorferneuerung

 

Bayern stärkt seinen ländlichen Raum und fördert die Standort- und Lebensqualität durch die Dorferneuerung. Ziel ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dörfern und Gemeinden.

 

Dorferneuerungen werden als umfassende oder einfache Projekte durchgeführt. Gemeindeentwicklungen beziehen alle Ortsteile einer Gemeinde ein. Maßnahmen werden durch die Dorferneuerung umgesetzt.

 

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Dorferneuerung ist ein Antrag der Gemeinde und die Aufnahme in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm durch das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung. Die Dorferneuerung kann in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gelegener Weiler und Einzelanwesen durchgeführt werden; ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2000 Einwohner haben. Die Mitwirkungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger muss gegeben sein.

 

 

Förderbereiche

Im Rahmen der Dorferneuerung können gefördert werden

  • Vorbereitungen, Planungen und Beratungen,
  • gemeinschaftliche und öffentliche Maßnahmen und Anlagen sowie
  • private Vorhaben.

Im Wesentlichen sind dies

  • Untersuchungen, Moderationen, Aktionen, Beratungen und Öffentlichkeitsarbeit
  • Konzepte und Planungen zur Dorf- bzw. Gemeindeentwicklung
  • Verbesserung und Gestaltung innerörtlicher Straßen, Plätze und Freiflächen
  • Renaturierung und naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Dorfweihern
  • Maßnahmen zur Verringerung von Hochwassergefahren für den Ortsbereich
  • Gestaltung von Lebensräumen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt
  • Ausstattung mit Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen
  • Anlagen zur umweltfreundlichen oder klimaschützenden Ver- und Entsorgung (z.B. kleine Nahwärmenetze)
  • Einrichtungen zur Förderung der Nahversorgung (z.B. Dorfläden), der Dorfgemeinschaft (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) oder der Dorfkultur (z.B. Dorfmuseen)
  • Wiederbelebung leerstehender Bausubstanz für öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
  • Erwerb und Verwertung von Gebäuden und Grundstücken zur Innenentwicklung
  • Bodenordnung, Vermessung und Abmarkung
  • Um-, An- und Ausbaumaßnahmen an Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden im privaten Bereich
  • Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen im privaten Bereich
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung

 

Mittelherkunft

  • Bund
  • Bayern

 

Fördersätze

 

Gemeinschaftlicher und öffentlicher Bereich

Zuwendungsfähig sind Ausgaben

  • für die Vorbereitung und Begleitung der Dorferneuerung, Planungen sowie Beratungen bis zu 70 %
  • für öffentliche und gemeinschaftliche Maßnahmen bis zu 60 %

 

Die Förderung kann erhöht werden:

  • bei besonders finanzschwachen Gemeinden
  • bei sehr negativer demographischer Entwicklung in Gemeinden
  • bei interkommunaler Zusammenarbeit von Gemeinden
  • bei besonderen Ausgaben für energiesparende Maßnahmen

,

Gebäude sowie Vorbereichs- und Hofräume privater Bauherren

Zuwendungsfähig sind Ausgaben

  • für private Maßnahmen an Gebäuden bis zu 30 % je Anwesen, bei besonders wertvollen Gebäuden bis zu 60 % je Anwesen
  • für private Maßnahmen an Vorbereichs- und Hofräumen bis zu 30 %

 

Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Zuwendungsfähig sind Ausgaben

  • für Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung bis zu 35 %

 

Antragstellung und Formulare

Ansprechpartner

Amt für Ländliche Entwicklung

Kontaktdaten der Ämter für Ländliche Entwicklung

 

Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.

Formulare für gemeinschaftliche oder öffentliche Maßnahmen, z.B. einer Gemeinde

Voraussetzung für die Durchführung und Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen ist die Aufnahme in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm.

Weiterführende Informationen

Eine Förderung der Dorferneuerung ist auch nach dem ELER-Programm 2014 – 2020 möglich: